PARD NV007V Nachtsichtgerät / Nachsatzgerät
- Artikel-Nr.: PARD-NV007V-940-16
- EAN: 4049467754886
PARD NV007V Nachtsichtgerät, Monokular & Nachsatzgerät, Schwarz
- Ideal für Jagd & Beobachtung
- Dual-Use: Als Monokular oder zur Montage auf Zielfernrohr
- Schnelle Montage & Demontage dank Montageadapter
- Integrierter IR-Strahler steuerbar in 3 Stufen
- Entdeckungsdistanz je nach Variante bis zu 350 m
- Full-HD-Sensor (1080p) für gestochen scharfe Nachtsicht
- Tag- & Nacht-Modus für jede Tageszeit
- Kompakte & leichte Bauweise
PARD bietet moderne Nachtsichtgeräte mit hervorragendem Preis-Leistungs-Verhältnis. Das Modell NV007V ist eine Weiterentwicklung des NV007A. Es kann als eigenständiges Beobachtungsgerät oder als Nachtsicht-Nachsatzgerät verwendet werden. Der eingebaute IR-Strahler mit hoher Reichweite ermöglicht eine klare Sicht, während das Gerät zudem Full-HD Videoaufnahmen bietet.
Individuelle Jagd & Beobachtung dank Nachtsichtgerät mit auswählbarer Linse
Zu Beginn war das PARD NV007 mit einer 12-mm-Linse erhältlich. Um Jägern eine noch individuellere Auswahl zu bieten, sind die neuen NV007-Modelle inklusive des NV007V nun auch mit einer 16-mm-Linse erwerbbar. Die beiden Linsen unterscheiden sich dabei nur in der Brennweite, wodurch sich je nach Anwendungsfall eine der beiden Linsen eher anbietet. So hat die 16-mm-Linse eine Grundvergrößerung von ca. 1,6 und die 12-mm-Linse eine Grundvergrößerung von ca. 1,2. Für weiter entfernte Ziele wird also eine Linse mit 16 mm Durchmesser empfohlen, da hier die Gesamtvergrößerung höher ausfällt. So beträgt diese beispielsweise bei einem Zielfernrohr mit 8x-Vergrößerung gleich 12,8 (Beispielrechnung: 1,6 x 8 = 12,8). Die Linse mit 12 mm Durchmesser hat hingegen ein größeres Sehfeld, weshalb sie aufgrund der besseren Übersicht eher für kurze Distanzen zu empfehlen ist.
Handliches Monokular & Nachsatzgerät für präzise Nachtsicht
Das PARD NV007V bietet eine Entdeckungsdistanz von bis zu 350 m. Mit einem hochwertigen Full-HD-Sensor liefert es scharfe Bilder als Monokular oder Nachsatzgerät. Dank des handlichen Designs, moderner Software und geräuscharmen Tasten ist die Bedienung komfortabel. Der integrierte IR-Strahler ermöglicht präzise Sicht bei schwachem Licht. Das Gerät lässt sich schnell und sicher an einer Optik montieren und eignet sich ideal für Freizeit und Jagd.
Technische Daten: | PARD NV007V |
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Digitaler Zoom: | 1,5x - 3,5x |
Infrarot-Reichweite: | bis zu 350 m |
Fokussierbereich: | 3 cm - ∞ |
Objektiv-Durchmesser: | 12 mm, 16 mm |
Display-Auflösung: | 1024x768 px |
Display-Typ: | OLED |
Videoaufnahme-Auflösung: | 1920x1080 px (Full HD bzw. 1080p) |
Fotoaufnahme-Auflösung: | 1920x1080 px (Full HD bzw. 1080p) |
Dioptrienausgleich: | -5 bis +5 dpt |
Maße: | 135 x 56 x 100 mm |
Gewicht: | 0,250 kg |
Betriebstemperatur: | -20 °C bis +60 °C |
Anschlüsse: | Micro-SD, USB-Typ C |
Schnittstellen: | AVI, WLAN |
Leistung IR-Strahler: | 5 W |
Stromversorgung über: | Typ-18650-Akku |
Batterie- / Akkulaufzeit: | bis zu 6 Stunden im Dauerbetrieb |
- PARD NV007V Nachtsichtgerät
- Akku Typ 18650 mit 3,7 V
- Inbus-Schlüsselset
- Schutzhülle/ Aufbewahrungstasche
- USB-Datenkabel
Zusammenfassung:Nachtsichtgerät PARD NV007V als Nachsatz oder Handgerät mit 12 mm oder 16 mm Linse & bis zu 350 m IR-Distanz. Folgeversion des Topsellers NV007A.
Original-Produkt von PARD.
Hinweis: Änderungen vorbehalten | Gezeigte Abbildungen können vom Original abweichen
Wichtige Hinweise zum Erwerb des PARD NV007V:
Das PARD NV007V ist ein sogenanntes Dual-Use-Nachtsichtgerät mit integrierter Infrarotlampe, mit der das Ziel beleuchtet werden kann. Dual-Use-Geräte können in Deutschland laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich legal erworben und geführt werden, da diese nicht primär für Waffen vorgesehen sind. Waffenbesitzer müssen allerdings für den Erwerb bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die im Absatz "rechtlicher Hinweis für Waffenbesitzer" näher erläutert werden.
Da es sich hierbei um einen frei erwerblichen Artikel handelt, wird eine Erwerbsvoraussetzung unsererseits nicht geprüft. Wenn Sie hierzu jedoch eine Beratung wünschen, so können Sie uns gerne über unser Kontaktformular erreichen.
Rechtlicher Hinweis für Waffenbesitzer:
Jäger können das PARD NV007V je nach Bundesland im Rahmen ihrer jagdlichen Ausübung erwerben, wenn sie über einen gültigen Jagdschein verfügen und sich die Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde eingeholt haben. Alle weiteren Waffenbesitzer benötigen ein Bedürfnis, mit dem sie eine Genehmigung bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde erhalten können. Bereits der Besitz des PARD NV007V kann in Verbindung mit dem Besitz einer Waffe, auf der es montiert werden kann, ohne die benötigte Genehmigung zum Zuverlässigkeitsverlust führen und strafrechtlich verfolgt werden, da es sich dann hierbei um einen verbotenen Gegenstand nach § 2 Absatz 3 WaffG - Anlage 2 Waffenliste Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.1 sowie 1.2.4.2 handelt.
Quellen:
- Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) 6 C 21.08, Urteil vom 24. Juni 2009 (https://www.bverwg.de/240609U6C21.08.0)
- Waffengesetz (WaffG) § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste (https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__2.html)
- Waffengesetz (WaffG) Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste (https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html)
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